Öffentliche Privatmesse

20. März 2020 Theologie
von Matija Vudjan
„Stop – in the name of love“: Öffentliche Gottesdienste sind bis auf Weiteres ausgesetzt.  
Bildmontage: Eigenes Foto (Eucharistiefeier) sowie Mike Powell/unsplash (Stop-Schild)

Ist es ein Ausweg, in der gegenwärtigen Corona-Krise von Priestern ‚privat‘ gefeierte Gottesdienste zu streamen? Gegen diese Praxis sprechen sich drei Liturgiewissenschaftler in einem Kommentar vehement aus: Damit einher gehe ein Rückfall hinter die Errungenschaften des Zweiten Vatikanums. Aber: In dem Kommentar tritt, so meine ich, ein falsches Verständnis von Präsenz und Digitalisierung zutage – ebenso wie eine Theologie, die die aktuellen Umstände nicht ernst nimmt. Eine Replik.

Das Coronavirus und das kirchliche Leben

Das Coronavirus greift um sich und macht auch vor dem kirchlichen Leben nicht Halt: Alle öffentlichen Gottesdienste sind deutschlandweit bis auf Weiteres ausgesetzt. Inzwischen hat sich auch bewahrheitet, was sich seit Tagen angebahnt hat: Christ*innen werden die Kar- und Ostertage in diesem Jahr nicht in ihren Gemeinden werden feiern können.

Verantwortlich für die aktuelle Lage: das Coronavirus.
Foto: CDC/unsplash

Das Zweite Vatikanische Konzil hat festgehalten, dass die Liturgie der Höhepunkt und die Quelle des kirchlichen Lebens ist (SC 10) – und dieses Postulat sodann im Hinblick auf die Eucharistiefeier konkretisiert (LG 11). Wenn Christ*innen sich nun aufgrund des Coronavirus nicht mehr zur Feier der Eucharistie versammeln können, wenn sie das Osterfest nicht gemeinsam werden begehen können, kann man ohne Umschweife von einer (für Christ*innen wie für die Kirche) existenziellen Situation sprechen, von einer Situation, die sie bis ins Mark trifft. Eine Situation, die man sich – mit Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck gesprochen – „kaum vorstellen“ kann.

In einer Zeit, in der Versammlungen (und damit eben auch öffentliche Gottesdienste) aus gutem Grund verboten sind, hat man sich vielerorts entschieden, die von Priestern ‚privat‘ gefeierten Hl. Messen zu streamen und die Gläubigen so daran teilhaben zu lassen. Gegen diesen Schritt sprechen sich die drei Liturgiewissenschaftler Albert Gerhards, Benedikt Kranemann und Stefan Winter vehement aus.

Kritik an der aktuellen Praxis

In einem vorgestern auf katholisch.de erschienenen Kommentar kritisieren die drei Professoren, dass die aktuell sich durchsetzende Praxis einem wesentlichen Postulat der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanums widerspricht. In dieser heißt es: „[In der Liturgie wird] vom mystischen Leib Jesu Christi, d. h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen. Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist […] heilige Handlung“ (SC 7). Die Liturgie wird also, so die Sinnspitze, „von allen Getauften gemeinsam und öffentlich vollzogen.“

Die vor Ort versammelte Gemeinde ist Trägerin der Liturgie.
Foto: Jörg-Johannes Heidrich/Wikimedia Commons;
Lizenz: gemeinfrei

Kurz und prägnant bringen Gerhards, Kranemann und Winter diesen Zusammenhang folgendermaßen auf den Punkt: „Die vor Ort versammelte Gemeinde ist Trägerin der Liturgie!“ Es verwundert daher nicht, dass ‚Privatmessen‘ ihrer Auffassung nach „nicht zum heutigen Verständnis von Eucharistie“ passen. Durch diese Praxis werde, so die Argumentation, die Eucharistie wieder auf den Priester und den durch ihn „korrekt vollzogene[n] Kult“ zugespitzt, ja sogar in seinen Besitzstand überführt – eine „peinliche[…] und möglicherweise verhängnisvolle[…] Wiederauferstehung von zu Recht Überlebtem“.

Für die Gläubigen, die die Eucharistiefeier momentan nur noch über die Medien verfolgen können, hat diese „verhängnisvolle Wiederauferstehung“, so die Liturgiewissenschaftler, weitreichende Konsequenzen:

„Was im Verborgenen im Sinne der geistlichen Verbundenheit noch angehen mag, wird durch die mediale Präsentation leicht zu einer Erfahrung doppelter Exklusion: drinnen der exklusiv zelebrierende und kommunizierende Priester, draußen die auf virtuelle Präsenz und ‚geistliche Kommunion‘ reduzierten Laien. […] Das alles ist heute nicht mehr akzeptabel und beschädigt die Liturgie.“
A. Gerhards, B. Kranemann & St. Winter

Grenzen der Kritik

Ohne Zweifel: Die von Gerhards, Kranemann und Winter vorgelegte Argumentation ist in sich schlüssig, steht sie doch fest auf dem Boden der vom Zweiten Vatikanischen Konzil und der Liturgiekonstitution stark gemachten Volk-Gottes- sowie Communio-Theologie. Aber: Sie hinkt dennoch an zwei – wie ich meine: entscheidenden – Punkten:

Besondere Umstände

Ein Priester feiert die Hl. Messe – allein.
Symbolfoto: pxhere.com; Lizenz: gemeinfrei

Erstens: Wenn die Professoren auf die Liturgiekonstitution verweisen, verweisen sie damit auf einen Argumentationsgang, der vor allem den Normalfall im Blick hat. Unter normalen Umständen, wenn es möglich und (gesundheitlich) erlaubt ist, dass sich die Gemeinde öffentlich zur Feier der Eucharistie versammelt, ist der Argumentation ohne Zweifel zuzustimmen. Aber: Die Konzilsväter haben sicherlich nicht daran gedacht, dass es einmal nötig und geboten sein würde, „unser gesamtes Leben für einige Zeit völlig um[zu]stellen“ (Bischof Overbeck) und dass infolgedessen Gläubigen die körperliche Anwesenheit bei der Feier der Eucharistie auf unbestimmte Zeit verwehrt bleiben würde.

Wir leben momentan nicht mehr in normalen Zeiten. Aber auch in diesen Zeiten gilt unbestritten, was die dogmatisch-ekklesiologische Konstituion Lumen Gentium über das Verhältnis von Eucharistie und Ekklesiologie festhält: „In der Teilnahme am eucharistischen Opfer, der Quelle und dem Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens, bringen sie [die Gläubigen; MV] das göttliche Opferlamm Gott dar und sich selbst mit ihm“ (LG 11). Für den kirchlichen Selbstvollzug ist die Eucharistiefeier nicht irgendein Ritus unter vielen, sondern schlechterdings wesentlich.

Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Da die „Teilnahme“, von der LG 11 spricht, momentan und bis auf Weiteres nicht mehr in körperlicher Weise möglich ist, halte ich es für vollkommen legitim, die Teilnahme (und die tätige (!) Mitfeier) an der Eucharistie – und damit an einen wesentlichen kirchlichen Vollzug – auf eine andere, nichtphysische Art und Weise zu ermöglichen. Zum Beispiel eben über die Medien.

‚Privatmesse‘ und Präsenz

Das führt mich zum zweiten Punkt: Gerhards, Kranemann und Winter sprechen in ihrem Kommentar mehrfach von der ‚Privatmesse‘ bzw. davon, dass der Priester die Messe allein feiere. Ich habe den Begriff hier absichtlich in Anführungszeichen gesetzt, denn ich bin überzeugt: In einer Eucharistiefeier, die live in den Medien übertragen wird, mag der Priester alleine im Kirchenraum sein, aber er ist dort nicht privat. Und die Gläubigen, die sich am Fernseher, Radio oder PC  befinden, sind nicht nur Zuschauer des „durch den Priester korrekt vollzogene[n] Kult[s]“, wie die Liturgiewissenschaftler unterstellen, sondern sie nehmen an ihr teil. Der im Kirchenraum stehende Priester und die sich an den technischen Geräten befindenden Gläubigen feiern gemeinsam Eucharistie!

Die Professoren sprechen in diesem Zusammenhang von der „virtuellen Präsenz“ der Gläubigen – und werten sie in Abhängigkeit von der körperlichen Präsenz des Priesters radikal ab. Die Anwesenheit in einem Gottesdienst ist – dieser Logik folgend – nur dann ‚gültig‘, wenn sie physisch ist. Diese Vorstellung ist m. E. defizitär – zumal in der gegenwärtigen Lage!

Die Diskussion, ob man zwischen der analogen und der digitalen Wirklichkeitserfahrung – die in der aktuellen Diskussion aufgemacht wird – trennen muss, oder ob es sich dabei nicht um zwei Seiten derselben Medaille handelt, ist nicht erst gestern entstanden, sondern wird schon seit einigen Jahren geführt. Ich kann diese Diskussion hier nicht führen, möchte aber zumindest darauf hinweisen, dass die Zahl derer, die von einer grundsätzlichen Kompatibilität von analoger und digitaler ‚Sphäre‘ sprechen, in den letzten Jahren (aus gutem Grund) deutlich angestiegen ist.

„Tätige Teilnahme“ als Kriterium

Dass die digitale und die analoge Sphäre kompatibel sind – und wie groß ihre Kompatibilität tatsächlich ist, vermag ausgerechnet die uns beschäftigende Frage des Übertragens von Gottesdiensten aufzuzeigen. Das wesentliche (innertheologische) Kriterium ist dabei m. E. die tätige Teilnahme.

Die Liturgiekonstitution hält fest, dass die „volle, bewusste und tätige Teilnahme“ (participatio actuosa; vgl. SC 14) ein wesentliches Kriterium im Hinblick auf die Frage darstellt, ob in der Liturgie zum Tragen kommt, dass alle Getauften das Subjekt des gottesdienstlichen Handelns sind (vgl. SC 7). Können die Gläubigen an der Hl. Messe tätig teilnehmen; können sie die Eucharistiefeier tätig mitfeiern? Diese Frage stellt sich gerade auch bei video-übertragenen Gottesdiensten.

Die Frage des Kommunionempfangs

Die Elevation einer Hostie.
Symbolfoto: pxhere.com; Lizenz: gemeinfrei

Unbestritten ist, dass die Feier der Eucharistie unter den gegenwärtigen Bedingungen für die medial mitfeiernden Gläubigen ein großes Defizit hat: den fehlenden Kommunionempfang. Ich stelle überhaupt nicht in Abrede, dass die Eucharistiefeier wesentlich zu verstehen ist als eine Mahlfeier und dass der Empfang der Hl. Kommunion und die damit einhergehende „innigste Vereinigung mit Jesus Christus“ integraler Bestandteil jeder Eucharistiefeier ist.

Aber: Ist eine Eucharistiefeier, in der der Kommunionempfang für die Gläubigen aufgrund der gegenwärtigen Ausnahmesituation nicht möglich (!) ist, „nicht mehr akzeptabel“? Wird durch eine solche Eucharistiefeier gar die Liturgie „beschädigt“, wie die Professoren insistieren? Mitnichten! Ich bin sehr irritiert darüber, dass Gerhards, Kranemann und Winter vollkommen unterschlagen, dass Gott in der gesamten Eucharistiefeier – sowohl im Wort als auch im Sakrament – real präsent ist – und nicht nur in der Materie von Brot und Wein. Ich halte diese Formulierung für undifferenziert und – man möge mir die Wortwahl verzeihen – einfach nur plump!

Virtuell-reale Versammlung

Wer in diesen Tagen eine Eucharistiefeier über die Medien mitfeiert – und ja, es geht hier nicht um ein bloßes Zuschauen, sondern tatsächlich um ein bewusstes (!) Mitfeiern –, kann die Lieder des Gottesdienstes mitsingen und die Akklamationen mitsprechen. Am Sonntag kann er in das Credo einstimmen. Er hört das Wort Gottes in den Schriftlesungen und im Psalmvortrag – und er hört seine Auslegung in der Predigt.

Wer die Hl. Messe medial mitfeiert, sieht sich und seine Anliegen in den Fürbitten vor Gott getragen – ebenso in der Gabenbereitung. Er stimmt mit ein in das himmlische Sanctus und in das Vaterunser und er bekennt, dass in den eucharistischen Gaben von Brot und Wein Christus, das Lamm Gottes, selbst real gegenwärtig ist. Er wird entlassen aus dem Gottesdienst – gestärkt durch den Segen Gottes. Wer die Eucharistiefeier über die Medien bewusst verfolgt, schaut nicht dem Priester beim Kult zu, sondern nimmt voll, bewusst und tätig daran teil.

Und damit vergegenwärtigt er gemeinsam mit dem im Kirchenraum anwesenden Priester und den vielen anderen über die Medien verbundenen Menschen das Heilshandeln Gottes, das in Tod und Auferstehung Jesu Christi seinen universalen Höhepunkt erreicht hat. Die Versammlung ist zwar keine physisch-präsente, aber eben eine virtuell-reale: Auch die virtuell über die unterschiedlichen Medien versammelte Gemeinde wird durch die gemeinsame Feier der Eucharistie zum Leib des Herrn, zum mystischen Leib Christi (vgl. Franz-Josef Nocke). [nota bene: Gerade vor diesem Hintergrund irritiert auch, dass Gerhards, Kranemann und Winter vollkommen undifferenziert eine über die Medien übertragene Hl. Messe, an der Gläubige tatsächlich teilhaben können, mit einer tatsächlichen Privatmesse gleichsetzen!]

Abschließende Gedanken

Besondere Umstände erfordern, wie bereits ausgeführt, besondere Maßnahmen. Gerade jetzt, da das öffentliche Leben zum Stillstand kommt und Menschen sich (auch im Angesicht des nahenden Osterfestes) nicht zum Gebet versammeln dürfen, ist es von eminenter Bedeutung, dass niederschwellige Formate entwickelt werden, mit denen die Gläubigen auch weiterhin erreicht werden und an denen sie sich beteiligen können. Ein gutes Beispiel ist hier die schon seit einigen Jahren bestehende Twitter-Gebetsgemeinschaft #twomplet, oder der aktuell von der Oberhausener Pfarrei St. Pankratius initiierte Aufruf zum gemeinsamen Vaterunser-Gebet an jedem Abend um 19 Uhr.

Nichtsdestoweniger: Wenn wir daran festhalten, dass die Feier der Eucharistie für den kirchlichen Selbstvollzug wesentlich ist (LG 11) – Irmgard Pahl spricht ihr nicht umsonst die Würde zu, „Kulminationspunkt allen liturgischen Feierns“ zu sein –, dann muss auch in diesen Zeiten gewährleistet bleiben, dass sich Christ*innen zur Feier der Eucharistie versammeln können. Die mediale Übertragung der Hl. Messe und die Ermöglichung einer virtuell-realen Mitfeier daran ist, das sollte deutlich geworden sein, mehr als legitim – allen genannten Defiziten zum Trotz.

Mehr noch: Gerade jetzt wäre es, so meine Überzeugung, ein besonders eindrückliches Zeichen, wenn Christ*innen sich mit ihrem Diözesanbischof versammeln könnten, um (was immer schon selbstverständlich ist, aber nur seltenst sinnfällig deutlich wird) gemeinsam – über die Medien verbunden – Eucharistie zu feiern und ihre innerkirchliche Einheit zeichenhaft sicht- und erfahrbar zu machen.

Kurt Koch hat den Zusammenhang von Eucharistie und kirchlichem Leben in einem sehr eindrücklichen Satz zusammengefasst. Ein Satz, der im Angesicht der gegenwärtigen Lage vielleicht noch eindrücklicher erscheint, als er es ohnehin schon ist:

„Von daher beginnt man zu erahnen, dass die Eucharistie nicht nur Quelle und Höhepunkt, sondern auch die Herzmitte des christlichen und kirchlichen Lebens ist und dass dieses Herz Liebe heißt. Nur wenn dieses Herz Herz bleibt, können auch die anderen Organe des Leibes Christi leben. Nur so ist die Eucharistie wirklich Feier der Kirche.“
Kurt Koch

Gerade in diesen Zeiten gilt es, sich diesen Zusammenhang immer wieder zu vergegenwärtigen. In der vollen, bewussten und tätigen Mitfeier der Eucharistie – verbunden über die Medien.

Dieser Beitrag stammt von: Matija Vudjan

Student der katholischen Theologie an der Ruhr-Universität Bochum. Autor des Blogs durchgedacht.
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9 Kommentare zu „Öffentliche Privatmesse“

  1. Es gab ja auch schon immer Fernsehgottesdienste, mit Eucharistie. Ist ja auch immer die Frage, ob die sinnvoll, oder „gültig“, sind. Sollte man die Eucharistie von medialen Gottesdienten nicht einfach ausnehmen und sie für den „analogen Betrieb“ reservieren. Eucharistie ist nichts zum anonymen Anschauen. Um an der Eucharistie teilzuhaben, ohne sie besuchen zu können, dafür gibt es die Krankenkommunion, also die Spendung des eucharistischen Brotes im Rahmen einer Feier, als Dienst der Gläubigen. Dies wiederum setzt eine personale Beziehung zur Pfarrgemeinde voraus.

    1. Vielen Dank für Ihren Input! Unter normalen Bedingungen und Umständen würde ich Ihnen sofort zustimmen. Aber: die aktuellen Bedingungen sind alles, nur nicht mehr normal… Vielleicht ist Ihnen die folgende Redewendung bekannt: „Wo die Kirche aufhört, Eucharistie zu feiern, hört sie auf, Kirche zu sein.“ Ich bin davon überzeugt (auch mit Blick auf die im Text zitierten Konzilstexte), dass die Feier der Eucharistie (gerade in diesen Zeiten!) für die Kirche von höchster Bedeutung ist.
      Natürlich stellt sich die Frage, wie eine solche Feier möglich ist, wenn sich das Volk Gottes nicht mehr im Kirchenraum versammeln kann. Natürlich ist die Lösung, die momentan vielerorts gefahren wird, defizitär, weil der Kommunionempfang wesentlich zur Hl. Messe dazugehört. Und trotzdem wird durch die Messen, wie sie momentan gefeiert werden, Gemeinschaft gestiftet – eine „virtuell-reale“ Gemeinschaft derer, die sich über die Medien zur Feier des Gottesdienstes versammeln – davon bin ich zutiefst überzeugt (und dazu passt auch der Kommentar von Frau von Grafenstein hier in der Kommentarspalte). Oder anders: Die virtuelle Gemeinschaft ist genauso Gemeinschaft wie die analoge Gemeinschaft.

  2. Herzlichen Dank für die diesen kompetenten und schlüssigen Artikkel, dem ich voll zutimme. Nachdem ich in den letzten 3 Tagen per Livestream die Eucharistiefeier aus drei verschieden Kirchen mifeiern konnte, kann ich bestätigen: das sind keine Ptivatmessen, sondern sehr lebendige Ermöglichungen des Mitfeirrns. Natürlich hoffen wir auf die Zet, wo auch die physische Präsenz wieder möglich wird. Abr das gilt ja auch für die anderen Auwirkungen der Ausnahmesituatiom.bis dahin bin ich sehr froh, dass – gerade in Zeiten von Kirchenkrise – soviel pastorale Wachheit und Kreativität da ist und dass Ihre Ausführungen das so überzeugend darstellen. Danke!

    1. Vielen Dank für Ihren Kommentar, der eindrücklich zeigt, wie sehr es möglich ist, die Eucharistie über die Medien tätig und lebendig mitzufeiern! Hoffen wir, dass wir uns schon bald wieder physisch im Kirchenraum zur Feier der Eucharistie werden versammeln können!

  3. Danke von Herzen! Der Beitrag ist mir aus der Seele gesprochen. Allen Segen des Himmels über die Kirche für die ganze Menschheit in dieser Ausnahmesituation!

  4. Danke für diesen Kommentar. Besondere Zeiten fordern sicherlich besondere Maßnahmen, aber darüber hinaus sehe ich die momentane Situation als Katalysator und Chance für die Zeit nach Covid-19 den Begriff einer tätigen Anteilnahme neu zu denken. Ein Videochat ist kein virtueller, sondern ein echter Raum. Wir haben nunmal die technischen Mittel uns gleichzeitig mittels Livestream in einem Raum einzufinden und gemeinsam Aktivitäten zu setzten, also auch zu feiern.
    Da darf es nach Corona auch keinen Rückschritt geben!

    1. Ich bin ganz bei Ihnen! In dieser Hinsicht ist die Corona-Pandemie eine Chance: Das, was in den letzten Jahren im Bereich der Digitalisierung verpasst wurde, kann jetzt nachgeholt werden. Diese Chance sollte die Kirche unbedingt wahrnehmen – auch um ihrer selbst willen…

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