Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch haltbar?

18. April 2014 Gesellschaft, Theologie
von Matija Vudjan
Pünktlich zum Karfreitag wird in diesen Tagen wieder die Diskussion geführt, ob es in einem säkularen Staat legitim ist, das Tanzverbot an diesem Tag aufrecht zu erhalten. Neues Jahr, neues Glück Spiel, könnte man da leicht spöttisch sagen. Angesichts aktueller theologischer Modelle erhält die Frage nach dem Tanzverbot aber tatsächlich eine gesamtgesellschaftliche Relevanz und hat eine Beantwortung verdient, wie ich finde.

Ein Blick in die Theologie

Zunächst ein (sehr) kurzer theologiegeschichtlicher Einblick: Bis in das 20. Jahrhundert hinein war die katholische Theologie äußerst theozentrisch geprägt, d. h., dass jede theologische Überlegung von Gott selbst ausging. Erst Karl Rahner, einer der bedeutendsten Theologen des 20. Jahrhunderts, entwickelte eine Theologie, die man heute zweifelsfrei als Kehrtwende bezeichnen kann: Er sah ein, dass es zwischen Gott und Mensch ein bestimmtes Verhältnis gibt. Jede theologische Überlegung dürfe deswegen nicht von Gott ausgehen; im Gegenteil: Ausgangs- und Mittelpunkt theologischen Denkens müsse der Mensch selbst sein. Die von Rahner vollzogene anthropologische Wende ist heute faktisch Voraussetzung für systematisch-theologisches Denken und Reden über Gott.

Der Gedanke der Freiheit

Grundlegend ist also der Gedanke, dass es zwischen Gott und Mensch ein bestimmtes Verhältnis gibt. Mit der anthropologischen Wende hat Rahner der Theologie die Möglichkeit gegeben, über dieses Verhältnis zu denken und es neu zu bestimmen. Hier alle Ansätze vorzustellen, würde zum einen den Rahmen dieses Blogs (und auch meines „theologischen“ Wissens, das muss ich zugeben) sprengen; deswegen möchte ich mich auf einen Ansatz konzentrieren: den Ansatz des Freiheitsgedanken, der von Prof. Thomas Pröpper vertreten wird.

Das Verhältnis von Mensch und Gott wird in diesem Ansatz als freiheitlich verstanden, und zwar so sehr, dass Gott selbst zur Freiheit wird:

[…] Zur Geltung gebracht werden muss, […] dass es Gott selbst ist, der die menschliche Freiheit beteiligt und beansprucht, wenn er sie in der Zuwendung seiner Liebe zu sich befreit. Es ist, mit anderen Worten, der abtrünnige Gedanke, das Verhältnis von Gott und Mensch als das Kommerzium zwischen der freilassenden Freiheit Gottes und der freigelassenen Freiheit des Menschen zu bestimmen […].[1]

Man kann diesen Freiheitsgedanken folgendermaßen zuspitzen: Gott liebt den Menschen so sehr, dass er ihm Freiheit über sein Handeln und damit vollkommene Autonomie gibt. Mit diesem Geschenk der menschlichen Selbstbestimmung zahlt Gott sogar den Preis, dass sich der Mensch als sein Gegenüber in einem freiheitlichen Akt gegen ihn entscheiden kann.

Konkrete Folgen für den Karfreitag

Gott oktroyiert sich dem Menschen nicht auf; er lässt ihm den Freiraum, sich persönlich für oder gegen ihn, oder – ganz konkret gesehen – für oder gegen den christlichen Glauben zu entscheiden. Führen wir diese Frage in Richtung des Tanzverbotes an Karfreitag weiter, dann bleibt meines Erachtens nur eine Konsequenz: aus christlich-theologischer Sicht ist das Tanzverbot – gesamtgesellschaftlich und in der gegenwärtigen Form – nicht haltbar! Auch wenn Christen formell die größte Religion in Deutschland stellen, können sie Anders- oder Nichtgläubigen nicht befehlen, sich nach ihren Feier- bzw. Gedenktagen zu richten.

Der Gedanke des Respekts

Ich habe in diesen Tagen auch Debatten mitbekommen, die über die Karfreitagsfrage hinaus auch das grundsätzliche „Problem“ der Stellung der christlichen Konfessionen in Deutschland thematisierten – und in einem doch recht scharfen Ton geführt wurden. Ich frage mich dann immer, ob solche (Nicht-)Diskussionen ihren Zweck, das Verhältnis von Religion und Gesellschaft zu klären, nicht verfehlen. Ich wünsche mir in diesen Debatten generell mehr gegenseitigen Respekt – sowohl von der einen als auch von der anderen Seite.

Im konkreten Fall des Karfreitags bedeutet dies, dass 1. die Kritiker des Tanzverbotes verstehen und akzeptieren, dass immer noch fast 2/3 der Deutschen christlich sind und ihnen der heutige Tag viel bedeutet, und 2. die Verfechter des Tanzverbotes einsehen, dass für 1/3 der in Deutschland lebenden Menschen der heutige Tag einer wie jeder andere ist. Ich glaube – unabhängig von der oben beschriebenen theologischen Argumentation –, dass man das Tanzverbot am Karfreitag nicht einfach so aufheben kann. Andererseits bin ich auch davon überzeugt, dass wir in Zukunft einen Kompromiss brauchen. Und der kann nur auf einer respektvollen Ebene erreicht werden.

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[1] Essen, Georg, Fiat – das freie Ja Mariens. Überlegungen zur Freiheit eines katholischen Christmenschen, in: Söding, Thomas (Hg.), Zu Betlehem geboren? Das Jesus-Buch Benedikts XVI. und die Wissenschaft, Freiburg i. Br. u. a. 2013, 227f.

Dieser Beitrag stammt von: Matija Vudjan

Student der katholischen Theologie an der Ruhr-Universität Bochum. Autor des Blogs durchgedacht.
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Ein Kommentar zu „Ist das Tanzverbot an Karfreitag noch haltbar?“

  1. Hallo Levent,

    ich gebe dir Recht: wenn man die Idee eines säkularen Staates durchdenkt, dürfen religiöse Feiertage (für das ganze Volk) keine Rolle spielen. Das „Problem“ hier in Deutschland ist ja, dass der Staat sich gar nicht als klassisch säkular versteht, und sich sogar explizit auf den christlichen Einfluss in seiner Geschichte beruft (siehe z. B. in der Präambel des GG)…

    Viele Grüße
    Matija

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