In dieser Woche bestimmte der Gerichtsprozess von Uli Hoeneß die Schlagzeilen. Weil ich es nicht geschafft habe, darüber zu berichten, möchte ich die heutigen „Gedanken zur Woche“ dazu nutzen, euch ein paar kurze Einschätzungen zum Thema mitzuteilen:
Man muss im Fall Hoeneß meines Erachtens klar zwischen der öfentlichen und der Privatperson unterscheiden. Uli Hoeneß hat privat Steuern hinterzogen – sein öffentliches „Wirken“ durften deswegen keinen Einfluss auf das Gerichtsurteil haben.
Ich finde es wirklich bedenklich, wie sehr Hoeneß von doch vielen Menschen (Fans des FC Bayern, Herr Bruchhagen, Herr Daum und viele andere) nach dem Prozess heroisiert worden ist. Hoeneß hat den Staat und somit jeden Bürger in unglaublicher Weise bestohlen. Und ist deswegen zu Recht bestraft worden.
Auch wenn viele Menschen Uli Hoeneß nach dem Gerichtsurteil weiter lynchen wollen, muss man ganz klar festhalten: Der ehemalige Präsident des FC Bayern hat eine – aus juristischer Sicht – rechtmäßige Strafe erhalten. In einem Rechtsstaat darf es hier keine weiteren, persönlichen Urteile geben!
Jeder Mensch kann Reue für eine Tat empfinden – und muss auch das Recht haben, diese zu zeigen. Ich persönlich sehe den Vericht Hoeneß‘ als solche und begrüße sie deswegen ausdrücklich. Ein Mensch, der sein Fehlverhalten bereut und eine entsprechende Strafe akzeptiert, muss von der Gesellschaft wieder als Mitglied ihrer selbst akzeptiert werden. Das ist unsere Aufgabe für die Zukunft.
Hoeneß wurde nur verurteilt, weil seine Selbstanzeige unvollständig war. Meiner Meinung nach muss man in Erwägung ziehen, ob es nicht an der Zeit ist, das Strafrecht so zu ändern, dass eine solch große Straftat am Volk prinzipiell härter bestraft wird als bisher. Die momentane Crux ist – mit Jakob Augstein – die folgende: „Unser Steuersystem bevorteilt Leute, die Geld haben, zulasten von Leuten, die kein Geld haben.“